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Allgemeines zu Immobiliengutachten

Häufige Bewertungsanlässe sind: Erbaufteilung, Kauf oder Verkauf, steuerliche Gründe, Bilanzfragen, Beleihungen, familiäre Vermögensregelungen oder zivilrechtliche Auseinandersetzungen.

Meist ist der Verkehrswert (Marktwert) im Sinne des Baugesetzbuches und der Wertermittlungsverordnung zu ermitteln oder, je nach Zweck des Gutachtens, auch der Beleihungswert für Kreditinstitute oder der gemeine Wert für steuerliche Zwecke.

Zur Erstellung von Gutachten stehen mehrere Verfahren zur Verfügung, wie z. B. das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren, das Sachwertverfahren und weitere Verfahren, die für den speziellen Bewertungsfall sachverständig angewandt werden.

 

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